Allgemeine Geschäftsbedingungen der 01051 Telecom GmbH für den Tarif „XX Billig“ im Wege des geschlossenen Call-by-Call über die VNB-Kennziffer 01051

 

1.             Allgemeines

1.1       Die 01051 Telecom GmbH, Robert-Bosch-Str. 1, 52525 Heinsberg, nachfolgend “01051” genannt, bietet gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in Verbindung mit den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) sowie deren zukünftiger Änderungen den Spezialtarif „XX Billig“ an. Die vorliegenden Bedingungen für diesen Tarif gehen allen anderen Bedingungen für Call by Call vor. Die vorbezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des TKG und der TKV gelten auch dann, wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf diese Bestimmungen Bezug genommen wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch unter www.01051.com eingesehen werden. Das jeweilige Auftragsformular der 01051 bzw. die jeweiligen telefonischen Ansagen bei der Auftragsbestellung gehen diesen Bestimmungen vor und können somit vorrangige Regelungen enthalten.

1.2            Abweichende AGB des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn die 01051 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten die jeweils bei Gesprächsbeginn aktuellen AGB der 01051.

1.3       Der Kunde kann sich unter der jeweils bekannt gegebenen Rufnummer  bzw. Adresse für den Tarif „XX Billig“ anmelden. Die 01051 ist nicht verpflichtet, den Auftrag des Kunden anzunehmen.

1.4            Voraussetzung der Diensteerbringung ist, dass der Kunde über einen Teilnehmernetzanschluss bei der Deutschen Telekom AG oder einem anderen Teilnehmernetzbetreiber verfügt, mit dem eine Zusammenschaltung mit der 01051 besteht.

1.5       Der Tarif „XX Billig“ darf  nur von Privatkunden zu privaten Zwecken genutzt werden. Der Kunde erklärt mit seiner Anmeldung verbindlich, dass er kein Geschäftskunde ist und den Anschluss nicht für geschäftliche Zwecke und insbesondere nicht zum Wiederverkauf der Leistungen nutzt.

1.6       Der Tarif „XX Billig“ darf nur für Sprachtelefon- und nicht für Onlineverkehr genutzt werden.

 

2.             Leistungen der 01051

2.1       Die 01051 bietet dem Kunden nach dessen Freischaltung (sog. „geschlossenes Call-by-Call“ mit Voranmeldung) die Nutzung des  Spezialtarifs „XX Billig“ an. Dieser Tarif ermöglich die Call-by-Call-Nutzung des Verbindungsnetzes von 01051 zu dem jeweils bei der jeweiligen Verbindung aktuellen „XX Billig“ Tarif. Bei dem Tarif werden bestimmte abgehende Inlandsverbindungen über das Verbindungsnetz der 01051, die von dem für den Kunden freigeschalteten (angemeldeten) privaten Anschluss ausgehen, besonders tarifiert. Der jeweils zum Verbindungszeitpunkt gültige „XX Billig“-Tarif wird zu Beginn der Verbindung unentgeltlich angesagt. Der Tarif „XX Billig“ bildet somit einen Rahmenvertrag zur Nutzung des Tarifs, der Einzelvertrag über jede einzelne Nutzung kommt für jeden Einzelfall zu Stande, wenn 01051 den Anruf des Kunden annimmt und die Verbindung herstellt.

2.2       Bei Call-by-Call-Verbindungen werden  über die Verbindungsnetzbetreiberkennzahl („VNBK“) 01051 Telefonverbindungen innerhalb des nationalen Festnetzes vermittelt werden, soweit entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen der Deutschen Telekom AG oder der 01051 mit anderen nationalen Netzbetreibern geschlossen sind. Das Telekommunikationsnetz der 01051 hat eine über den Zeitraum von 365 Tagen gemittelte Mindestverfügbarkeit von 97,5 %.

2.3       Der Spezialtarif „XX Billig“ ist mit den Angeboten der 01051 im Wege des offenen Call-by-Call in der Weise kombinierbar, dass das „offene“ Call-by-Call zu dem üblichen Tarif ergänzend genutzt werden kann. Verbindungen über die Auswahl der Verbindungsnetzbetreiberkennzahl 01051, die nicht durch den Spezialtarif „XX Billig“ abgedeckt sind (bspw. Telefonate ins Ausland), werden somit nach der jeweils aktuellen Preisliste der 01051 für offene Call-by-Call Sprachverbindungen tarifiert.

2.4       Die 01051 ist berechtigt, die vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise durch andere Telekommunikationsnetzbetreiber und/oder Diensteanbieter erbringen zu lassen. Insbesondere ist 01051 berechtigt, die Netzbetreiber festzulegen, über deren Netz Verbindungen hergestellt und abgewickelt werden.

2.5       Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde die Dienstleistungen der 01051 missbräuchlich nutzt, ist 01051 jederzeit nach Maßgabe von § 19 TKV berechtigt, ihre Leistungen einzustellen oder eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde die Verbindungen zu geschäftlichen Zwecken nutzt (z.B. auch die Verbindungen an Dritte entgeltlich verkauft) oder hierüber Onlinedienste auswählt.

 

3.            Obliegenheiten des Kunden

3.1                   Der Kunde ist verpflichtet, die 01051 bei ihrer Tätigkeit so zu unterstützen, dass sie ihre vertragsgemäßen Leistungen in der vereinbarten Qualität erbringen kann.

3.2       Der Kunde wird alle ihm bekannt werdenden Umstände, die die Qualität des 01051-Dienstes beeinträchtigen können, unverzüglich der 01051 mitteilen.

3.3       Der Kunde hat der 01051 jeden Wechsel seines Anschlusses einschließlich seiner Anschlussnummern, sowie einen Wechsel seiner anderen Bestandsdaten (Name, Adresse, Bankverbindung) anzugeben.

 

            Zahlungsbedingungen und Verzugsregelung

4.1       Die 01051 hat das Recht, die angefallenen Entgelte entweder selbst in Rechnung zu stellen und einzuziehen oder dies durch den Teilnehmernetzbetreiber des Kunden, etwa die Deutsche Telekom AG, vornehmen zu lassen.

4.2       Der Kunde ist zur Zahlung der monatlichen Rechnungsbeträge verpflichtet, die sich aus der jeweils aktuellen 01051-Preisliste ergeben. Die aktuellen Preise werden dem Kunden durch eine unentgeltliche Tarifansage mitgeteilt. Vor den Gesprächen, die von dem Tarif „XX Billig“ abgedeckt sind, wird dem Kunden mitgeteilt, dass dieses Gespräch „kostenlos“ ist.

4.3       Der Tarif „XX Billig“ ist für jeden angefangenen Monat der Vertragslaufzeit ganz und nicht nur anteilig zu bezahlen, erstmals mit der betriebsfähigen Bereitstellung. Das Monatsentgelt wird über die nächste erreichbare Telfonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden (im Regelfall die Deutsche Telekom AG) abgerechnet.

4.4       Die Rechnungen der 01051 sind mit Zugang der Rechnung fällig. Der Kunde ist gem. § 266 BGB nicht zu Teilleistungen berechtigt. Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenanschlusses durch Dritte, die dem Kunden zuzurechnen ist, entstanden sind. Der Kunde hat geeignete Sicherungsvorkehrungen zu treffen, dass sein Anschluss nicht unbefugt durch Dritte genutzt oder manipuliert wird..

4.5       Die Entgelte werden von der 01051 oder durch den Teilnehmernetzbetreiber grundsätzlich im Einzugsermächtigungsverfahren vom Konto des Kunden eingezogen, soweit der Kunde hierzu seine Einwilligung erteilt. Der Kunde erklärt bei der Nutzung von Call-by-Call-Leistungen, dass eine der Deutschen Telekom AG erteilte Einzugsermächtigung auch hinsichtlich der Forderungen der 01051 gilt, die somit durch die Deutsche Telekom AG miteingezogen werden können. Der Rechnungsbetrag wird in diesem Fall frühestens am 6. Tag nach Rechnungsdatum vom Konto des Kunden durch die Deutsche Telekom AG eingezogen.

4.5       Für zurückgegebene Lastschriften hat der Kunde der 01051 die angefallenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem er die Zurückweisung zu vertreten hat. Andere Zahlungsweisen bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Falls der Kunde im Ausnahmefall, etwa bei verspäteter Zahlung aufgrund einer zurückgegebenen Lastschrift oder fehlenden Kontodeckung, auf andere Weise zahlt, tritt die Tilgung bei der 01051 nur dann ein, wenn der Kunde in ausreichender Weise den Verwendungszweck (insbesondere den Buchungscode der 01051) bei der Zahlung angegeben hat. Letzteres gilt sinngemäß für die Leistungen Dritter.

4.6       Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen von 01051 hat der Kunde innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist, soweit nichts anderes angegeben 6 Monate ab Rechnungszugang, sowie schriftlich an die in der jeweiligen Rechnung angegebenen Adresse zu richten. Der Kunde wird in den einzelnen Rechnungen auf die Einwendungsfrist sowie die Adresse zur Erhebung der Einwendungen aufmerksam gemacht werden. Nach Fristablauf gilt die Rechnung als genehmigt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben insoweit unberührt, als 01051 eine Überprüfung der Einwendungen nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen möglich ist (vgl. Hinweis Ziffer 7.3.).

4.7       Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automatischen Verzugseintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 11 Tagen ab Rechnungszugang zahlt. Kommt der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens entsprechend § 288 Abs. 1 BGB Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder eines jeweilig entsprechenden Nachfolgetarifs berechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) bleibt der 01051 vorbehalten.

4.8       Der Kunde erhält von seinem Teilnehmernetzbetreiber unentgeltlich eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung, wenn er dies vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt. In diesem Fall werden auch die kostenpflichtigen Verbindungen über die 01051 in dieser Rechnung entsprechend einzeln aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben.

4.9       Bei Forderungen der 01051 kann der Kunde sein Recht auf Aufrechnung nur dann geltend machen, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind. Er kann sein Zurückhaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis bestehen. Eine Abtretung von Ansprüchen gegen die 01051 ist nur nach vorheriger Zustimmung möglich.

4.10      Die 01051 ist nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktentwicklung (insbesondere auch der internen Vorleistungspreise) berechtigt, die Preise jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Das Recht der Vertragspartner zur jederzeitigen Kündigung des Vertrags bleibt hiervon unberührt.

 

5.            Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung (Kündigung)

5.1       Der Vertrag über die Nutzung des Tarifs „XX Billig“ kommt zu Stande, wenn die 01051 den Auftrag des Kunden für geschlossene Call-by-Call-Dienste annimmt oder den Kunden freischaltet. Der Kunde ist 30 Tage an seinen Auftrag gebunden.

5.2       Der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit und kann ab Vertragsschluss von jeder Partei jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung sollte i.d.R. schriftlich erklärt werden. Bereits angefallene Monatsentgelte werden nicht anteilig rückerstattet, sondern fallen bereits für jeden angefangenen Monat der Vertragslaufzeit an. 

5.3       Soweit der Kunden nach der Kündigung die Verbindungsnetzbetreibervorwahl der 01051 weiterhin auswählt, werden die Verbindungen nach den Bedingungen und Entgelten angeboten, die für das offene Call-by-Call (ohne Voranmeldung) gelten. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus den betreffenden AGB für offenes Call-by-Call. In jedem Fall werden die anfallenden aktuellen Preise dem Kunden durch die unentgeltliche Tarifansage vor dem Gespräch mitgeteilt.

5.4       Wird über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder stellt der Kunde einen Antrag auf Insolvenzeröffnung, dann ist die 01051 zur Kündigung aus außerordentlichem Grund berechtigt. Dies gilt ebenfalls, wenn der Kunde wesentliche Pflichten des Vertrages verletzt, insbesondere eine Geschäftsperson und nicht nur eine Privatperson ist.

5.5               Während der Laufzeit des Vertrages ist der Kunde berechtigt, Verbindungen über das Netz der 01051 zu führen.

5.6       Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis vor betriebsfähiger Bereitstellung der Leistung, so hat er 01051 die Aufwendungen für bereits durchgeführte und als Folge der Kündigung notwendige Arbeiten zu ersetzen, jedoch nicht über den Betrag des für die Bereitstellung oder Änderung vereinbarten Preises hinaus.

 

6            Haftung, Höhere Gewalt

6.1       Bei Vermögensschäden haftet die 01051 für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gem. § 7 TKV höchstens bis zu einem Betrag von Euro 12.500 je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf zehn Millionen Euro je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

6.2       Für andere Schäden des Kunden haftet die 01051 für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls die 01051 oder ihre Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der 01051 oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der 01051 auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die für die 01051 zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dies gilt auch für den Schadensumfang.

6.3       Die Haftung der 01051 für zugesicherte Eigenschaften, Personenschäden sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungs­gesetzes bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

6.4       Für die Folgen von Störungen und Unterbrechungen ihrer Telekommunikationsdienst­leistungen haftet die 01051 insoweit nicht, als diese nach Art und Dauer unabwendbar oder für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des 01051-Dienstes erforderlich sind. Ebenso kann die 01051 nicht haftbar gemacht werden für die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen, wenn die Nichterfüllung auf Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs der Vertragspartner liegen.

 

7.            Datenschutz

7.1       Die 01051 beachtet die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere jene des TKG und des BDSG.

7.2            Hiernach hat die Datenverarbeitung insbesondere folgenden Inhalt und Umfang: Die 01051 darf personenbezogene Daten des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienstleistungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten). Verbindungsdaten werden erhoben, verarbeitet und gespeichert, soweit und solange dies zum Herstellen und Aufrechterhalten der Telekommunikationsverbindung und das ordnungsgemäße Ermitteln der Entgelte sowie deren Nachweis erforderlich ist. Soweit es für die Begründung und etwaige Änderung des Vertragsverhältnisses einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung und der Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist, darf die 01051 oder ein von ihr beauftragter Dritter, der seinen Sitz auch im Ausland haben darf, soweit er auf die Einhaltung deutscher Datenschutzbestimmungen verpflichtet worden ist, personenbezogene Daten des Kunden erheben und verarbeiten. Für die Inkassierung der Entgelte können die Dienstleistungen eines Inkassounternehmens genutzt werden (§ 97 Abs. 1 Satz 3 TKG).

7.3               Hinsichtlich der Verarbeitung von Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken gilt folgendes: Die Verbindungsdaten werden im Regelfall maximal innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Monaten ab Rechnungsstellung vollständig gespeichert, soweit der Kunde gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber keine andere Speicherung verlangt hat. Der Kunde hat die Wahl, dass die Zielnummer vollständig oder unter Kürzung um die letzten drei Ziffern gespeichert wird oder dass die Verbindungsdaten mit Versendung der Rechnung an den Kunden vollständig gelöscht werden. Macht der Kunde von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch, wird Zielrufnummer ungekürzt und vollständig gespeichert. Verlangt der Kunde gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber die Kürzung der Verbindungsdaten um die letzten drei Ziffern oder gar die Löschung der Verbindungsdaten mit Rechnungsversand, kann keine entsprechende Überprüfung der Einwendungen des Kunden gegen die Rechnungshöhe erfolgen. Eine vollständige Prüfung der Einzelverbindungen innerhalb der Speicherfrist ist nur möglich, wenn der keine andere Speicherung verlangt hat, bspw. eine Kürzung der Verbindungsdaten um die letzten drei Ziffern oder gar eine vollständige Löschung. oder aber bei seinem Teilnehmernetzbetreiber einen vollständigen Einzelverbindungsnachweis beauftragt hat.

7.4            Wünscht der Kunde einen Einzelgesprächsnachweis, so hat er sicherzustellen, dass sämtliche, auch künftige, Nutzer des Anschlusses darauf hingewiesen werden, dass die Verbindungsdaten zur Erteilung des Einzelgesprächsnachweises gespeichert werden. Bei Anschlüssen in Betrieben und Behörden hat der Kunde die Mitarbeiter informiert und wird künftige Mitarbeiter unverzüglich informieren und hat den Betriebsrat oder die Personalvertretung beteiligt, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.

 

8.            Schlussbestimmungen

8.1       Für sämtliche Rechtsbeziehungen der 01051 und dem Kunden gilt ausschließlich das für Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2            Sämtliche vertraglichen Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesonderten schriftlichen Bestätigung seitens 01051.

8.3       Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleiben die übrigen verbindlich.

8.4       Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von 01051 auf einen Dritten übertragen.