Allgemeine Geschäftsbedingungen der 01051 Telecom GmbH für
den Tarif „XX Billig“ im Wege des geschlossenen Call-by-Call über die
VNB-Kennziffer 01051
1. Allgemeines
1.1 Die 01051 Telecom GmbH, Robert-Bosch-Str. 1,
52525 Heinsberg, nachfolgend “01051” genannt, bietet gemäß den nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in Verbindung mit den Bestimmungen des
Telekommunikationsgesetzes (TKG), der Telekommunikationskundenschutzverordnung
(TKV) sowie deren zukünftiger Änderungen den Spezialtarif „XX Billig“
an. Die vorliegenden Bedingungen für diesen Tarif gehen allen anderen
Bedingungen für Call by Call vor. Die vorbezeichneten gesetzlichen Bestimmungen
des TKG und der TKV gelten auch dann, wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf
diese Bestimmungen Bezug genommen wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
können auch unter www.01051.com eingesehen
werden. Das jeweilige Auftragsformular der 01051 bzw. die jeweiligen
telefonischen Ansagen bei der Auftragsbestellung gehen diesen Bestimmungen vor
und können somit vorrangige Regelungen enthalten.
1.2 Abweichende AGB des
Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn die 01051 ihnen nicht
ausdrücklich widerspricht. Es gelten die jeweils bei Gesprächsbeginn aktuellen
AGB der 01051.
1.3 Der Kunde kann sich unter der jeweils
bekannt gegebenen Rufnummer bzw.
Adresse für den Tarif „XX Billig“ anmelden. Die 01051 ist nicht
verpflichtet, den Auftrag des Kunden anzunehmen.
1.4 Voraussetzung der
Diensteerbringung ist, dass der Kunde über einen Teilnehmernetzanschluss bei
der Deutschen Telekom AG oder einem anderen Teilnehmernetzbetreiber verfügt,
mit dem eine Zusammenschaltung mit der 01051 besteht.
1.5 Der Tarif „XX Billig“ darf nur von Privatkunden zu privaten Zwecken
genutzt werden. Der Kunde erklärt mit seiner Anmeldung verbindlich, dass er
kein Geschäftskunde ist und den Anschluss nicht für geschäftliche Zwecke und
insbesondere nicht zum Wiederverkauf der Leistungen nutzt.
1.6 Der Tarif „XX Billig“ darf nur für
Sprachtelefon- und nicht für Onlineverkehr genutzt werden.
2. Leistungen
der 01051
2.1 Die 01051 bietet dem Kunden nach dessen
Freischaltung (sog. „geschlossenes Call-by-Call“ mit Voranmeldung) die Nutzung
des Spezialtarifs „XX Billig“
an. Dieser Tarif ermöglich die Call-by-Call-Nutzung des Verbindungsnetzes von
01051 zu dem jeweils bei der jeweiligen Verbindung aktuellen „XX Billig“
Tarif. Bei dem Tarif
werden bestimmte abgehende Inlandsverbindungen über das Verbindungsnetz der
01051, die von dem für den Kunden freigeschalteten (angemeldeten) privaten
Anschluss ausgehen, besonders tarifiert. Der jeweils zum Verbindungszeitpunkt
gültige „XX Billig“-Tarif wird zu Beginn der Verbindung unentgeltlich
angesagt. Der Tarif „XX Billig“ bildet somit einen
Rahmenvertrag zur Nutzung des Tarifs, der Einzelvertrag über jede einzelne
Nutzung kommt für jeden Einzelfall zu Stande, wenn 01051 den Anruf des Kunden
annimmt und die Verbindung herstellt.
2.2 Bei Call-by-Call-Verbindungen werden über die Verbindungsnetzbetreiberkennzahl
(„VNBK“) 01051 Telefonverbindungen innerhalb des nationalen Festnetzes
vermittelt werden, soweit entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen der
Deutschen Telekom AG oder der 01051 mit anderen nationalen Netzbetreibern geschlossen
sind. Das Telekommunikationsnetz der 01051 hat eine über den Zeitraum von 365
Tagen gemittelte Mindestverfügbarkeit von 97,5 %.
2.3 Der Spezialtarif „XX
Billig“ ist mit den Angeboten der 01051 im Wege des offenen Call-by-Call in
der Weise kombinierbar, dass das „offene“ Call-by-Call zu dem üblichen Tarif
ergänzend genutzt werden kann. Verbindungen über die Auswahl der
Verbindungsnetzbetreiberkennzahl 01051, die nicht durch den Spezialtarif „XX
Billig“ abgedeckt sind (bspw. Telefonate ins Ausland), werden somit nach der
jeweils aktuellen Preisliste der 01051 für offene Call-by-Call
Sprachverbindungen tarifiert.
2.4 Die 01051 ist berechtigt, die
vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise durch andere
Telekommunikationsnetzbetreiber und/oder Diensteanbieter erbringen zu lassen.
Insbesondere ist 01051 berechtigt, die Netzbetreiber festzulegen, über deren
Netz Verbindungen hergestellt und abgewickelt werden.
2.5 Besteht der begründete Verdacht, dass der
Kunde die Dienstleistungen der 01051 missbräuchlich nutzt, ist 01051 jederzeit
nach Maßgabe von § 19 TKV berechtigt, ihre Leistungen einzustellen oder eine
außerordentliche Kündigung auszusprechen. Dies gilt insbesondere, wenn der
Kunde die Verbindungen zu geschäftlichen Zwecken nutzt (z.B. auch die
Verbindungen an Dritte entgeltlich verkauft) oder hierüber Onlinedienste
auswählt.
3. Obliegenheiten
des Kunden
3.1 Der
Kunde ist verpflichtet, die 01051 bei ihrer Tätigkeit so zu unterstützen, dass
sie ihre vertragsgemäßen Leistungen in der vereinbarten Qualität erbringen
kann.
3.2 Der Kunde wird alle ihm bekannt werdenden
Umstände, die die Qualität des 01051-Dienstes beeinträchtigen können,
unverzüglich der 01051 mitteilen.
3.3 Der Kunde hat der 01051 jeden Wechsel
seines Anschlusses einschließlich seiner Anschlussnummern, sowie einen Wechsel
seiner anderen Bestandsdaten (Name, Adresse, Bankverbindung) anzugeben.
4.1 Die 01051 hat das Recht, die angefallenen
Entgelte entweder selbst in Rechnung zu stellen und einzuziehen oder dies durch
den Teilnehmernetzbetreiber des Kunden, etwa die Deutsche Telekom AG, vornehmen
zu lassen.
4.2 Der Kunde ist zur Zahlung der monatlichen
Rechnungsbeträge verpflichtet, die sich aus der jeweils aktuellen
01051-Preisliste ergeben. Die aktuellen Preise werden dem Kunden durch eine
unentgeltliche Tarifansage mitgeteilt. Vor den Gesprächen, die von dem Tarif „XX
Billig“ abgedeckt sind, wird dem Kunden mitgeteilt, dass dieses Gespräch
„kostenlos“ ist.
4.3 Der Tarif „XX Billig“ ist für
jeden angefangenen Monat der Vertragslaufzeit ganz und nicht nur anteilig zu
bezahlen, erstmals mit der betriebsfähigen Bereitstellung. Das Monatsentgelt
wird über die nächste erreichbare Telfonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers
des Kunden (im Regelfall die Deutsche Telekom AG) abgerechnet.
4.4 Die Rechnungen der 01051 sind mit Zugang
der Rechnung fällig. Der Kunde ist gem. § 266 BGB nicht zu Teilleistungen
berechtigt. Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch
die befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenanschlusses durch Dritte, die dem
Kunden zuzurechnen ist, entstanden sind. Der Kunde hat geeignete
Sicherungsvorkehrungen zu treffen, dass sein Anschluss nicht unbefugt durch
Dritte genutzt oder manipuliert wird..
4.5 Die Entgelte werden von der 01051 oder durch
den Teilnehmernetzbetreiber grundsätzlich im Einzugsermächtigungsverfahren vom
Konto des Kunden eingezogen, soweit der Kunde hierzu seine Einwilligung
erteilt. Der Kunde erklärt bei der Nutzung von Call-by-Call-Leistungen, dass
eine der Deutschen Telekom AG erteilte Einzugsermächtigung auch hinsichtlich
der Forderungen der 01051 gilt, die somit durch die Deutsche Telekom AG
miteingezogen werden können. Der Rechnungsbetrag wird in diesem Fall frühestens
am 6. Tag nach Rechnungsdatum vom Konto des Kunden durch die Deutsche Telekom
AG eingezogen.
4.5 Für zurückgegebene Lastschriften hat der
Kunde der 01051 die angefallenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem er
die Zurückweisung zu vertreten hat. Andere Zahlungsweisen bedürfen der
gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Falls der Kunde im Ausnahmefall, etwa
bei verspäteter Zahlung aufgrund einer zurückgegebenen Lastschrift oder
fehlenden Kontodeckung, auf andere Weise zahlt, tritt die Tilgung bei der 01051
nur dann ein, wenn der Kunde in ausreichender Weise den Verwendungszweck
(insbesondere den Buchungscode der 01051) bei der Zahlung angegeben hat.
Letzteres gilt sinngemäß für die Leistungen Dritter.
4.6 Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen
von 01051 hat der Kunde innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist, soweit
nichts anderes angegeben 6 Monate ab Rechnungszugang, sowie schriftlich an die
in der jeweiligen Rechnung angegebenen Adresse zu richten. Der Kunde wird in
den einzelnen Rechnungen auf die Einwendungsfrist sowie die Adresse zur Erhebung
der Einwendungen aufmerksam gemacht werden. Nach Fristablauf gilt die Rechnung
als genehmigt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen
nach Fristablauf bleiben insoweit unberührt, als 01051 eine Überprüfung der
Einwendungen nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen
möglich ist (vgl. Hinweis Ziffer 7.3.).
4.7 Der Kunde kommt unbeschadet des
gesetzlichen automatischen Verzugseintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug,
wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 11 Tagen ab Rechnungszugang
zahlt. Kommt der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung
eines weitergehenden Verzugsschadens entsprechend § 288 Abs. 1 BGB Zinsen in
Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
oder eines jeweilig entsprechenden Nachfolgetarifs berechnet. Die
Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten nach
Verzugseintritt) bleibt der 01051 vorbehalten.
4.8 Der Kunde erhält von seinem
Teilnehmernetzbetreiber unentgeltlich eine nach Einzelverbindungen
aufgeschlüsselte Rechnung, wenn er dies vor dem maßgeblichen
Abrechnungszeitraum beantragt. In diesem Fall werden auch die kostenpflichtigen
Verbindungen über die 01051 in dieser Rechnung entsprechend einzeln aufgeführt.
Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzelverbindungsnachweises nur
einheitlich gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben.
4.9 Bei Forderungen der 01051 kann der Kunde
sein Recht auf Aufrechnung nur dann geltend machen, wenn seine Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig sind. Er kann sein Zurückhaltungsrecht nur dann
geltend machen, wenn Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis bestehen.
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen die 01051 ist nur nach vorheriger
Zustimmung möglich.
4.10 Die 01051 ist nach billigem Ermessen unter
Berücksichtigung der allgemeinen Marktentwicklung (insbesondere auch der
internen Vorleistungspreise) berechtigt, die Preise jederzeit mit Wirkung für
die Zukunft anzupassen. Das Recht der Vertragspartner zur jederzeitigen
Kündigung des Vertrags bleibt hiervon unberührt.
5. Vertragsschluss,
Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung (Kündigung)
5.1 Der Vertrag über die
Nutzung des Tarifs „XX Billig“ kommt zu Stande, wenn die 01051 den
Auftrag des Kunden für geschlossene Call-by-Call-Dienste annimmt oder den
Kunden freischaltet. Der Kunde ist 30 Tage an seinen Auftrag gebunden.
5.2 Der
Vertrag hat keine Mindestlaufzeit und kann ab Vertragsschluss von jeder Partei
jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Die Kündigung sollte i.d.R. schriftlich erklärt werden. Bereits angefallene
Monatsentgelte werden nicht anteilig rückerstattet, sondern fallen bereits für
jeden angefangenen Monat der Vertragslaufzeit an.
5.3 Soweit der Kunden nach der Kündigung die
Verbindungsnetzbetreibervorwahl der 01051 weiterhin auswählt, werden die
Verbindungen nach den Bedingungen und Entgelten angeboten, die für das offene
Call-by-Call (ohne Voranmeldung) gelten. Die näheren Einzelheiten ergeben sich
aus den betreffenden AGB für offenes Call-by-Call. In jedem Fall werden die
anfallenden aktuellen Preise dem Kunden durch die unentgeltliche Tarifansage
vor dem Gespräch mitgeteilt.
5.4 Wird über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder stellt der Kunde einen Antrag auf Insolvenzeröffnung, dann ist die 01051 zur Kündigung aus außerordentlichem Grund berechtigt. Dies gilt ebenfalls, wenn der Kunde wesentliche Pflichten des Vertrages verletzt, insbesondere eine Geschäftsperson und nicht nur eine Privatperson ist.
5.5
Während der Laufzeit des Vertrages ist der Kunde
berechtigt, Verbindungen über das Netz der 01051 zu führen.
5.6 Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis
vor betriebsfähiger Bereitstellung der Leistung, so hat er 01051 die
Aufwendungen für bereits durchgeführte und als Folge der Kündigung notwendige
Arbeiten zu ersetzen, jedoch nicht über den Betrag des für die Bereitstellung
oder Änderung vereinbarten Preises hinaus.
6.1 Bei Vermögensschäden
haftet die 01051 für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gem. § 7 TKV höchstens
bis zu einem Betrag von Euro 12.500 je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit
der Kunden ist die Haftung auf zehn Millionen Euro je schadenverursachendes
Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden aufgrund
desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der
Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller
Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung
entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
6.2 Für andere Schäden des
Kunden haftet die 01051 für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus
welchem Rechtsgrund, nur, falls die 01051 oder ihre Erfüllungsgehilfen eine
wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den
Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz der 01051 oder ihrer Erfüllungsgehilfen
zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht
nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der 01051 auf solche
vertragstypischen Schäden begrenzt, die für die 01051 zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dies gilt auch für den
Schadensumfang.
6.3 Die Haftung der 01051 für zugesicherte
Eigenschaften, Personenschäden sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
6.4 Für die Folgen von Störungen und
Unterbrechungen ihrer Telekommunikationsdienstleistungen haftet die 01051
insoweit nicht, als diese nach Art und Dauer unabwendbar oder für einen
ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des 01051-Dienstes erforderlich sind.
Ebenso kann die 01051 nicht haftbar gemacht werden für die Nichterfüllung
vertraglicher Verpflichtungen, wenn die Nichterfüllung auf Ereignisse
zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs der Vertragspartner
liegen.
7. Datenschutz
7.1 Die 01051 beachtet die jeweils gültigen
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere jene des TKG und des BDSG.
7.2 Hiernach hat die Datenverarbeitung
insbesondere folgenden Inhalt und Umfang: Die 01051 darf personenbezogene Daten
des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind,
um ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienstleistungen
einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen
oder zu ändern (Bestandsdaten). Verbindungsdaten werden erhoben, verarbeitet
und gespeichert, soweit und solange dies zum Herstellen und Aufrechterhalten
der Telekommunikationsverbindung und das ordnungsgemäße Ermitteln der Entgelte
sowie deren Nachweis erforderlich ist. Soweit es für die Begründung und etwaige
Änderung des Vertragsverhältnisses einschließlich dessen inhaltlicher
Ausgestaltung und der Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen
erforderlich ist, darf die 01051 oder ein von ihr beauftragter Dritter, der
seinen Sitz auch im Ausland haben darf, soweit er auf die Einhaltung deutscher
Datenschutzbestimmungen verpflichtet worden ist, personenbezogene Daten des
Kunden erheben und verarbeiten. Für die Inkassierung der Entgelte können die
Dienstleistungen eines Inkassounternehmens genutzt werden (§ 97 Abs. 1 Satz 3
TKG).
7.3
Hinsichtlich der Verarbeitung von Verbindungsdaten zu
Abrechnungszwecken gilt folgendes: Die Verbindungsdaten werden im Regelfall
maximal innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Monaten ab Rechnungsstellung
vollständig gespeichert, soweit der Kunde gegenüber seinem
Teilnehmernetzbetreiber keine andere Speicherung verlangt hat. Der Kunde hat
die Wahl, dass die Zielnummer vollständig oder unter Kürzung um die letzten
drei Ziffern gespeichert wird oder dass die Verbindungsdaten mit Versendung der
Rechnung an den Kunden vollständig gelöscht werden. Macht der Kunde von seinem
Wahlrecht keinen Gebrauch, wird Zielrufnummer ungekürzt und vollständig
gespeichert. Verlangt der Kunde gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber die
Kürzung der Verbindungsdaten um die letzten drei Ziffern oder gar die Löschung
der Verbindungsdaten mit Rechnungsversand, kann keine entsprechende Überprüfung
der Einwendungen des Kunden gegen die Rechnungshöhe erfolgen. Eine vollständige
Prüfung der Einzelverbindungen innerhalb der Speicherfrist ist nur möglich,
wenn der keine andere Speicherung verlangt hat, bspw. eine Kürzung der
Verbindungsdaten um die letzten drei Ziffern oder gar eine vollständige
Löschung. oder aber bei seinem Teilnehmernetzbetreiber einen vollständigen
Einzelverbindungsnachweis beauftragt hat.
7.4 Wünscht der Kunde einen
Einzelgesprächsnachweis, so hat er sicherzustellen, dass sämtliche, auch
künftige, Nutzer des Anschlusses darauf hingewiesen werden, dass die
Verbindungsdaten zur Erteilung des Einzelgesprächsnachweises gespeichert
werden. Bei Anschlüssen in Betrieben und Behörden hat der Kunde die Mitarbeiter
informiert und wird künftige Mitarbeiter unverzüglich informieren und hat den
Betriebsrat oder die Personalvertretung beteiligt, soweit dies nach den
gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der 01051
und dem Kunden gilt ausschließlich das für Rechtsbeziehungen inländischer
Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Sämtliche vertraglichen Änderungen
und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesonderten schriftlichen
Bestätigung seitens 01051.
8.3 Im Falle der Unwirksamkeit einzelner
Vertragsbestimmungen bleiben die übrigen verbindlich.
8.4 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten
aus dem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von 01051
auf einen Dritten übertragen.